Strategisches Konfliktmanagement
Corporate Strategy
Im Rahmen der Corporate Governance von Unternehmen geht es beim strategischen Management um die Konzeptionierung und systematische Umsetzung flexibler Handlungs- und Aktionsprogramme (Strategien), um die Ziele der Unternehmens bestmöglich zu erreichen. Das für die Unternehmensführung maßgebliche strategische Zielportfolio bezieht sich auf sämtliche Unternehmensbereiche und beinhaltet neben den übergeordneten Unternehmenszielen beispielsweise die daraus abgeleiteten (strategischen) Beschaffungs-, Logistik-, Produktions-, Vertriebs-, Personal-, Compliance- und Finanzziele.
Gefährdet werden strategische Erfolge durch Ereignisse oder Entwicklungen (Unternehmensrisiken gemäß IDW PS 981 des Instituts der Wirtschaftsprüfer), die im Ergebnis dazu führen, dass Unternehmen ihre strategischen Ziele nicht in dem gewünschten Maße erreichen.
Beispiele für derartige Risiken sind die Insolvenz eines Lieferanten, der plötzliche Verlust von Kapitalgebern oder Complianceverstöße im Unternehmen (Ereignisse) sowie ein verändertes Kundenverhalten, steigende bzw. sinkende Preise oder Zinsen, zunehmende Engpässe im Personalbereich oder ein nicht mehr zeitgemäßes Führungsverhalten bei veränderten Erwartungen der Belegschaft (Entwicklungen).
Bei diesen kausalen Zusammenhängen gilt es zu beachten, dass ausdrücklich auch Konflikte zu den Unternehmensrisiken zählen, wobei in Anhängigkeit von ihrer Relevanz für den „strategischen Misserfolg“ zwischen konfliktdeterminierten und konfliktassoziierten Risiken unterschieden werden kann.
Damit sind Vorstände und Geschäftsführer sowie Mitglieder von Aufsichtsgremien gut beraten, wenn sie sich in ihrem Unternehmen (auch) um das strategische Konfliktmanagement kümmern, d.h. potenziell bedrohliche Unternehmenskonflikte im Rahmen des Risikomanagements explizit berücksichtigen und hinreichende Strukturen für ein professionelles Konfliktmanagement schaffen.
Bei Bedarf könnten Erweiterungen und Vertiefungen der in einem ersten Schritt etablierten Basisstrukturen weitergehend zu einem maßgeschneiderten Konfliktmanagementsystem im Unternehmen führen.
Ein gesetzlicher Auftrag zum Risikomanagement findet sich für bestimmte Unternehmen im Aktien- und GmbH-Gesetz sowie dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) und dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG).
Ob und in welcher Ausbaustufe das Konfliktmanagement in diesen Auftrag einzubinden ist, bleibt zu diskutieren.
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