ESG-Performance und Konfliktmanagement
Enviroment - Social - Governance
Nach dem „European Green Deal“ (2019) der EU-Kommission sowie zugehöriger EU-Richtlinien – insbesondere der „Non-Financial Reporting Directive „ (2020) und der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (2022) – sind bestimmte Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, in ihrer Unternehmenspolitik insbesondere die Nachhaltigkeitsthemen „Environment“ (Umwelt), „Social“ (Sozialbelange) und „Governance“ (Unternehmensführung) strategisch zu bearbeiten und die Öffentlichkeit über diese Aktivitäten regelmäßig zu informieren. Aktuell wird in diesem Zusammenhang sehr intensiv über geeignete „ESG-Kriterien“ zur Erfassung und Darstellung der „ESG-Performance“ kapitalmarktorientierter Unternehmen diskutiert.
Dabei wäre auch darüber nachzudenken, ob ein „nachhaltig“ ausgestaltetes Konfliktmanagement ebenfalls einen strategischen Beitrag leisten kann, um sowohl die ESG-Performance als auch das ESG-Rating kapitalmarktorientierter Unternehmen signifikant zu verbessern.
Als Rahmenwerk zur Erstellung der gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichte sind zukünftig die „European Sustainability Reporting Standards “ (ESRS) anzuwenden, zu denen die „European Financial Reporting Advisory Group” (EFRAG) gegenwärtig ein Konzept mit insgesamt 13 Berichtssegmenten vorgeschlagen hat.
Für die strategisch auszurichtende ESG-Nachhaltigkeitspolitik kapitalmarktorientierter Unternehmen lassen sich in diesem ESRS-Konzept auch die Anknüpfungsfelder eines nachhaltigen Konfliktmanagements aufzeigen.
Dass die systematische Einbeziehung des Konfliktmanagements in die Strategien zur nachhaltigen Gestaltung der Geschäftstätigkeiten sowie zur Steigerung der ESG-Performance kapitalmarkorientierter Unternehmen ein zusätzliches Erfolgspotenzial eröffnet, sollte in jedem Fall mit in den Blick genommen werden.
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